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Sachkundenachweis (auch Online-Abnahme)


Welcher Hundehalter muss einen Sachkundenachweis ablegen?

a) Jeder, der einen gefährlichen Hund nach § 3 LHundG NRW hält. Dazu gehören die Rassen:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.


b) Jeder, der einen Hund einer bestimmten Rasse nach § 10 LHundG NRW hält. Dazu gehören die Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanoiol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Seit dem 30.03.2017 gehört auch die Old English Bulldogge dazu.


c) Jeder, der einen großen Hund gemäß § 11 LHundG NRW hält. Als große Hunde gelten: Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen vom Boden bis zur Schulter) von mindestens 40 cm haben und/oder mindestens 20 kg schwer sind. Haben Sie einen Welpen oder Junghund, müssen Sie das voraussichtliche Gewicht/Größe angeben, welches Ihr Hund mal erreichen wird.

Wichtig: Der Sachkundenachweis ist bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen personenscharf zu betrachten. Bedeutet: JEDER der mit dem Hund spazieren geht, MUSS einen Sachkundenachweis abgelegt haben (jedes Familienmitglied). Bei großen Hunden ist dies etwas anders: Der Halter muss natürlich auch hier die Sachkundeprüfung abgelegt haben. Wer den Hund dann aber tatsächlich ausführt, liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Halters. Dieser haftet dann im Fall des Falles. Also zu empfehlen ist auch bei großen Hunden, dass JEDER, der den Hund ausführt die Sachkundeprüfung abgelegt haben sollte.

Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Sie melden sich zur behördlich anerkannten Sachkundeprüfung schriftlich oder telefonisch bei mir an. Gemeinsam stimmen wir einen Prüfungstermin ab (in der Regel ist 1 x im Monat). Dieser kann in meiner Praxis, aber auch bei Ihnen Zuhause stattfinden. Bringen Sie bitte eine Kopie Ihres Ausweises sowie die Prüfungsgebühr in bar mit. Ich werde Ihnen aus einem Fragenkatalog bestehend aus ca. 320 Fragen (120 davon sind Wiederholungsfragen) insgesamt 30 Multiple-Choice-Fragen vorlegen. Sie werden ca. 10-15 Minuten zur Beantwortung der 30 Fragen benötigen, können sich aber auch gerne länger Zeit lassen (es gibt kein Zeitlimit). Direkt im Anschluss werte ich Ihren Fragebogenkatalog aus und wir gehen ihn gemeinsam durch. Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie sofort eine behördlich anerkannte Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Ordnungsamt.

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Grundlage für die Vorbereitung ist der Fragenkatalog. Der Test besteht ausfolgenden fünf Themenkomplexen: Sozialverhalten, Haltung/Fütterung/Hygiene, Gefahr, Erziehung und Recht. Die 320 möglichen Fragen (120 davon sind Wiederholungsfragen) mit deren richtigen Antworten und Lösungen finden Sie auf dieser Seite unter Nr. 8 und Nr. 9. So können Sie sich in Ruhe von zu Hause aus auf die Prüfung vorbereiten.

Wer darf einen Sachkundenachweis ausstellen?

• Bei gefährlichen Hunden (Rasseauflistung siehe ganz oben unter 1.a) muss die Sachkundeprüfung bei einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes abgelegt werden.

• Bei Hunden bestimmter Rassen (Rasseliste siehe ganz oben unter 1.b) gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können die Sachkundeprüfung bei einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes ablegen. Oder (alternativ) Sie legen die Prüfung bei einer anerkannten Stelle oder einem anerkannten Sachverständigen ab.

• Bei großen Hunden (sogenannten 40/20 Hunden) können Sie einen Sachkundenachweis bei Tierärzten (die durch die Tierärztekammern benannt wurden) erlangen. Bitte beachten Sie, dass Tierärzte einen abweichenden Fragenkatalog verwenden, der insgesamt 80 umfangreiche Fragen umfasst. Alternativ haben Sie aber auch hier die Möglichkeit, den Sachkundenachweis für große Hunde bei einer anerkannten Stelle oder einem anerkannten Sachverständigen abzulegen. Den Link dazu finden Sie weiter unten.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Bei Nichtbestehen kann die Sachkundeprüfung selbstverständlich bei mir wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung muss jedoch innerhalb von 2 Monaten erfolgen (geregelt in der DVO LHundG NRW § 1 Abs. 3). Die Prüfungsgebühr wird hierbei erneut fällig.
Sollten Sie ein zweites Mal die Sachkundeprüfung nicht bestehen, bin ich leider gemäß § 1 Abs. 3 DVO LHundG NRW dazu verpflichtet, dieses Ihrem zuständigen Ordnungsamt mitzuteilen.


Was kostet ein behördlich anerkannter Sachkundenachweis?

Die Kosten eines Sachkundenachweises zur Vorlage beim Ordnungsamt können stark variieren. Daher lohnt es sich, vorab die Preise zu vergleichen. In der Regel kostet ein Sachkundenachweis beim Veterinäramt oder einem Tierarzt zwischen 30,00 € und 60,00 €.

Bei mir zahlen Sie für die Sachkundeprüfung und Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt 30,00 € bzw. 35,00 € und jedes weitere Familienmitglied jeweils 25,00 €. 

Fragenkatalog zum Lernen

Damit Sie sich in Ruhe auf die Sachkundeprüfung vorbereiten, können folgen Sie bitte diesem Link

Der dort aufgeführte Fragenkatalog besteht aus ca. 320 Fragen, wovon 120 Wiederholungs-Fragen sind. Insgesamt 30 Multiple-Choice-Fragen lege ich Ihnen vor (6 Bögen à 5 Fragen pro Blatt). Um die Prüfung zu bestehen, müssen von den 30 Fragen insgesamt 20 richtig beantwortet worden sein. Es können eine oder mehrere Antworten richtig sein. Auch wenn manche Fragen nicht logisch erscheinen: Sie müssen die „richtigen“ Antworten so lernen, wie sie vorgegeben sind. Wenn Sie in einer Frage z.B. 2 Fehler haben, zählt die Frage trotzdem nur mit einem Fehlerpunkt „als falsch“.

Egal ob Sie die Sachkundeprüfung für einen nach § 10 (Hunde bestimmter Rassen) oder nach § 11 LHundG NRW (große Hunde 40/20) ablegen möchten:

Die Prüfung ist die Gleiche!
Nun wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lernen.

Wenn Sie Fragen haben dürfen Sie sich jederzeit gerne bei mir melden.


Mindestalter für Sachkundeabnahme?

Viele Eltern fragen mich, ob es ein Mindestalter für die Sachkundeabnahme gibt. Sie wünschen sich, dass z.B. die 15-jährige Tochter mit dem Hund spazieren gehen darf. Grundsätzlich gilt: „Hunde bestimmter Rassen“ (Rasseliste unter Nr. 1 b) oder „gefährliche Hunde“ (Rasseliste unter Nr. 1 a) dürfen nur von Personen gehalten oder ausgeführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Verbleibt also noch die Fragen, inwieweit Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für „große Hunde“ eine Sachkundeabnahme ablegen dürfen.
Vorab ist hier zu erwähnen, dass gem. § 2 LHundG NRW die Hunde so zu führen sind, dass von Ihnen keine Gefahr von Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Das Kind/der Jugendliche muss demnach körperlich in der Lage sein, den Hund auch wirklich halten zu können. Im Gesetz steht nichts was dagegen spricht, dass ein Kind die Sachkunde abgibt; es kann nur keinen eigenen Hund beim Ordnungsamt anmelden (dafür zu jung).


Neuer Sachkundenachweis nach Beißvorfall erforderlich?

Wenn es zu einem beim Ordnungsamt/Veterinäramt gemeldeten Beißvorfall kam, kann es passieren, dass der Hund als „gefährlicher Hund“ eingestuft wird. Grund hierfür kann z.B. die erfolgte Einschätzung des Veterinärtierarztes sein oder aber auch eine nicht bestandene Verhaltensprüfung. Wenn dies der Fall ist, fordern die Ordnungsämter neben dem oft erhöhten Hundesteuersatz auch einen Sachkundenachweis für einen „gefährlichen Hund“, den Sie nur beim Veterinärtierarzt erlangen können. Es ist daher auch möglich, dass für einen Chihuahua (deren Halter bislang gar keinen Sachkundenachweis benötigte) der Sachkundenachweis für einen „gefährlichen Hund“ verlangt wird.


Ablauf Online-Prüfung

Die Prüfung erfolgt online über die Internetplattform Zoom. Der Prüfling erhält vom Prüfer (Sachverständige) nach Zahlungseingang einen Link zur Einwahl für seinen Prüfungstermin. Der Prüfling und der Prüfer können nun per Video und Audio kommunizieren. Der Prüfling muss mit der Kamera den Prüfer einmal durch den Raum führen, in dem er sich für die Prüfung befindet (so wird sichergestellt, dass keine Hilfsmittel genutzt werden können und sich zum Zeit der Prüfung keine weiteren Personen im Raum aufhalten).
Vorab ist der komplette Fragebogen vom Prüfling einmal auszudrucken, sodann gibt der Prüfer die zu prüfenden Bögen in der Prüfung bekannt.
Der Prüfling nimmt an einem freigeräumten Tisch Platz und richtet nun die Kamera so aus, dass der Prüfer den Prüfling und die vor ihm liegenden Prüfungsfragen komplett sehen kann. Es dürfen keine anderen Gegenstände wie Handy etc. in Reichweite zu sehen sein (Ausnahme 1 Stift). Dann beginnt die Prüfungszeit. Der Prüfling darf während der Beantwortung der Fragen mit niemandem sprechen, das Meeting verlassen, oder das Video unterbrechen (in diesem Fall gilt die Prüfung als abgebrochen). Der Prüfer kann die ganze Zeit den Prüfling vollständig per Video sehen.
Nach Beantwortung aller Fragen übermittelt der Prüfling die Antworten dem Prüfer, in dem er Bogen für Bogen in die Kamera hält. Im Anschluss an die Prüfung schickt der Prüfling dem Prüfer die Bögen per Scan/Foto oder pdf und Email.
Erst nach der Auswertung durch den Prüfer und die Mitteilung, ob bestanden wurde oder nicht, wird das Meeting beendet. Eine Bescheinigung über den Sachkundenachweis wird dem Prüfling im Original per Post übersandt.
Die komplette Prüfung wird vom Prüfer über Zoom aufgezeichnet. So ist auch für Dritte zu überprüfen, dass innerhalb der Prüfung alles korrekt und ohne Hilfsmittel abgelaufen ist.
Die Online-Prüfung ist jeweils 5 € teurer. Eine Quittung liegt der Bescheinigung sodann bei.


Die Liste der anerkannten Sachverständigenstellen in NRW finden Sie hier